Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohne Leitungs- und
Aufsichtsfunktion in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden nach
einer Fachinformation des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft grundsätzlich von der privaten
Haftpflichtversicherung ersetzt. Werden Engagierte jedoch in
verantwortlicher Position tätig, etwa als ehrenamtliche
Vorstandsmitglieder, sind sie nicht durch ihre private
Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke hat das Land Hessen
durch den gegenüber bestehenden Versicherungen subsidiär wirkenden
Rahmenvertrag geschlossen. Sofern ausnahmsweise keine eigene
Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten auch in Vereinigungen
aller Art nicht verantwortlich Tätige über diesen Rahmenvertrag
Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit
für die Vereinigung verursachen.
1. Versicherter Personenkreis
Versicherungsschutz besteht für in Hessen ehrenamtlich
Tätige und Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen
ausgeht. Damit sind vor allem verantwortlich Engagierte in rechtlich
unverbindlichen Zusammenschlüssen, wie etwa Interessengemeinschaften
und Initiativen, aber auch in nicht eingetragenen Vereinen und kleinen
eingetragenen Vereinen abgesichert. Ehrenamtlich Tätige sollen so vor
größeren und im Extremfall existenzbedrohenden Haftungsrisiken
geschützt werden.
Der hessische Rahmenvertrag ersetzt hingegen nicht die
Vereinshaftpflichtversicherung. Diese sollte insbesondere von größeren
Vereinen unbedingt eigenständig abgeschlossen werden. Grundsätzlich
gilt auch, dass bei der Durchführung von Veranstaltungen mit externen
Besuchern jeweils eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherungen
abzuschließen sind.
2. Versicherte Leistungen
Die Erfahrung zeigt, dass Schadenfälle unter Umständen
bis in den siebenstelligen Bereich hineinreichen können. Deshalb sieht
der Rahmenvertrag eine Versicherungssumme von zwei Millionen Euro
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden vor. Damit werden
ehrenamtlich Tätige vor möglicherweise existenzbedrohenden
Schadenersatzansprüchen bewahrt.
3. Schadenbeispiele Haftpflichtversicherung
- Ein Mitglied einer Elterninitiative zur Verschönerung des
Kindergartenspielplatzes baut Mobiliar für eine Spendenaktion auf.
Durch einen Fehler beim Aufbau bricht eine Bank zusammen, und ein auf
ihr sitzender Besucher verletzt sich.
- Ein Vorstandsmitglied eines Wandervereins organisiert einen
Wandertag und legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die durch
unwegsames und gefährliches Gelände führt. Ein Wanderer stürzt und
verletzt sich am Knöchel.
- Die Bürgerinitiative "Sauberer Wald" will an einem Wochenende ein
Waldgrundstück von Unrat säubern. Der verantwortliche Organisator weist
einzelnen Teilgruppen zu säubernde Gebiete zu. Hierbei wird eine gerade
angelegte Fichtenneuanpflanzung im Zuge der Säuberungsaktion zerstört.
Das Forstamt erhebt Schadenersatzansprüche gegen den Organisator.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite www.gemeinsam-aktiv.de wird auch eine
kostenlose persönliche Online-Beratung zu Versicherungsfragen für ehrenamtlich Aktive angeboten.
Die Sparkassen-Versicherung hat zudem eine telefonische
Hotline für alle Fragen rund um die Rahmenverträge eingerichtet, die
unter der Rufnummer (06 11) 1 78 25 31 erreichbar ist.