Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Wenn Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen ihm mindestens sieben Mitglieder angehören.
Der Verein wird mit der Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig.
Er hat dann eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist also eine sogenannte juristische Person.
Dies bedeutet, dass er z.B. Verträge abschließen, Vermögen erwerben, Erbe oder Vermächtnisnehmer werden, klagen oder verklagt werden kann.
Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt.
Anders ist es beim nicht eingetragenen Verein. Dieser ist keine rechtlich selbständige juristische Person; die Mitglieder stellen lediglich eine rechtliche Einheit dar. Das Vereinsvermögen steht dieser Einheit gesamthänderisch zu. Hinsichtlich der Haftung wird beim nicht eingetragenen Verein unterschieden zwischen einem solchen Verein, der wirtschaftliche und einem solchen der ideelle Zwecke (Idealverein) verfolgt. Die Mitglieder des wirtschaftliche Zwecke verfolgenden Vereins haften zur gesamten Hand und uneingeschränkt. Beim Idealverein ist die Haftung grundsätzlich auf das Vereinsvermögen beschränkt. Danach haftet jedes Mitglied nur noch in Höhe seines Anteils. Eine besondere Klausel in der Satzung ist nicht erforderlich, da die Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins wissen müssen, dass sich die Mitglieder nicht persönlich verpflichten wollen.
Zunächst werden von den Gründungsmitgliedern die für den künftigen Verein verbindlichen Regeln in einer Satzung niedergelegt. Die Satzung ist wesentlicher Teil der Verfassung des Vereins. Diese Satzung müssen Sie dann in der Gründungsversammlung besprechen und annehmen, damit sie für den Verein wirksam wird.
Sie ist von mindestens sieben Vereinsmitgliedern zu unterschreiben.
Die Mindesterfordernisse der Satzung können Sie aus der beiliegenden Liste A "SatzungsÂerfordernisse" entnehmen.
Unter B finden Sie ein Beispiel für das Gründungsprotokoll und unter C ein Muster für die Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht.
Aus dieser Liste ergibt sich auch die Form der Anmeldung: Beglaubigung durch das Ortsgericht, eine Notarin oder einen Notar. Das für Sie zuständige Ortsgericht erfahren Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Der Verein wird durch den Vorstand nach außen vertreten.
Die Satzung sollte eine Regelung enthalten, aus der zu entnehmen sein muss, wie die einzelnen Vorstandsmitglieder den Verein vertreten können, das heißt, ob ein Vorstandsmitglied den Verein alleine oder nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten kann.
Dies ist erforderlich, damit die Vertretungsregelung Dritten gegenüber wirksam ist.
In der Satzung kann für bestimmte Rechtsgeschäfte eine Beschränkung der Vertretungsmacht vorgesehen werden. (Beispiel: Alle Rechtsgeschäfte über 5.000,- DM bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.)
Wenn eine solche Regelung im Vereinsregister eingetragen werden soll, muss aus der Satzung eindeutig hervorgehen, dass diese Einschränkung nicht nur vereinsinternen Charakter hat, sondern gegenüber Dritten gelten soll.
Sie vereinfachen die Vertretung des Vereins nach außen, wenn Sie die Vertretungsbefugnis auf wenige Vorstandspositionen beschränken.
Dies schließt allerdings die Möglichkeit nicht aus, dem Verein auch einen erweiterten Vorstand für vereinsinterne Aufgaben zu geben. Die Personen, die dem erweiterten Vorstand angehören, können den Verein allerdings nicht nach außen vertreten.
Die Satzung sollte gut gegliedert und verständlich sein und alle Möglichkeiten enthalten, die Ihnen die zukünftige Vereinsarbeit erleichtern.
Einzelheiten wie die Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühr, Verfahrensweisen bei der TätigÂkeit des Vorstands sollten nicht in die Satzung aufgenommen werden, da Sie sonst bei jeder Änderung auch die Satzung ändern müssen.
Diese Dinge regeln Sie besser in Beitrags- oder Geschäftsordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sein müssen.
Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie durch
Sportvereine können die Mustersatzung des Landessportbund Hessen unter der Anschrift Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main anfordern, andere Vereine bei ihren Fachverbänden auf Kreis- oder Landesebene. Übernehmen Sie aber Mustersatzungen nicht unbesehen, sondern prüfen Sie ihre Brauchbarkeit gerade für Ihren Verein.
Ein Verein, der gemeinnützigen Zwecken dient, erhält auf Antrag durch das Finanzamt die Anerkennung als "gemeinnütziger Verein". Dies hat Steuerersparnisse und eine KostenÂermäßigung für das Eintragungsverfahren beim Amtsgericht zur Folge.
Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist aber, dass die Satzung einige in der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff.) festgelegte Formulierungen enthält. Sie sollten, um Fehler zu vermeiden, den Satzungsentwurf dem Finanzamt vor der Gründungsversammlung zur Durchsicht vorlegen.
Lfd. Nr. | Satzungserfordernisse | gemäß §§ BGB | |
Die Satzung muss enthalten: |
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1. | Name (Verwechslungsgefahr, nicht "e.V.") | 57, 65 | |
2. | Sitz | 57, 24 | |
3. | Zweck (nicht wirtschaftlicher) | 57, 21 | |
4. | Eintragungsabsicht ("e.V." im Namen genügt nicht, Eintragungs- absicht muss ausdrücklich genannt sein |
57 | |
Die Satzung soll enthalten: |
|||
5. | Eintritt (Personenkreis, Bei- trittserklärung und Aufnahme) |
58 | |
6. | Austritt (freiwilliger Austritt muss möglich sein); Form, Zeitpunkt, Ausschluss |
58 39 | |
7. | Beiträge (ob und welche), Angabe der Höhe nicht erforderlich |
58 | |
8. | Vorstand (Zahl der Vorstands- mitglieder, Wahl, Amtsdauer, Vertretungsmacht) |
58 26 | |
9. | Voraussetzung der Berufung der Mitgliederversammlung:
|
58 36, 37, 40
36, 40
37 Abs. 1, 40 |
|
10. | Form der Berufung der Mitglieder- versammlung: z.B. schriftlich oder durch Aushang; mit oder ohne Tagesordnung; Leitung; evtl. Einladungsfrist |
58 | |
11. | Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung: Protokollbuch, Niederschrift, von wem zu unterschreiben |
48 | |
12. | Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten |
Die Satzung kann enthalten: |
|
1. | Zusätzliche Rechte und Pflichten der Mitglieder |
||
2. | Zugehörigkeit des Vereins zu einem übergeordneten Verein (z.B. Deutscher Fussballbund) |
||
3. | Verschiedene Arten der Mitgliedschaften (z.B. aktive Mitglieder, passive Mitglieder, Ehrenmitglieder) |
Das Protokoll hat zu enthalten:
Hierbei sind die Bestimmungen der Satzung zu beachten.
An das
Amtsgericht
- Vereinsregister -
_______________________
Wir die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder, übersenden:
und melden den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister an.
Die Geschäftsstelle befindet sich in: ___________________________________.
Name, Beruf, Anschrift und Unterschriften der Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB in vertretungsberechtigter Zahl
(Die Unterschriften sind von einer Notarin oder einem Notar oder dem Ortsgericht zu beglaubigen. Eine Beglaubigung durch andere Ämter oder Dienststellen reicht nicht aus.)
Beim Amtsgericht sind einzureichen:
1. Urschrift und zwei Abschriften der Satzung,
2. Gründungsprotokoll,
3. Anmeldung mit beglaubigten Unterschriften aller Vorstandsmitglieder
Herausgeber:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
November 2006
Die vorgeschriebenen Anmeldungen haben sofort zu erfolgen. Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstandes durch Festsetzung von Zwangsgeld zur Anmeldung anhalten.
Anmeldungen zum Vereinsregister sind vom Vorstand gemäß § 26 BGB, d.h. von den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern in erforderlicher Zahl in notariell oder ortsgerichtlich beglaubigter Form vorzunehmen.
Dabei ist jedesmal das Abstimmungsergebnis zahlenmäßig genau anzugeben (Wendungen wie "mit großer Mehrheit", "fast einstimmig" usw. sind unbedingt zu vermeiden). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind nach Vor- und Familiennamen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Es muss außerdem ersichtlich sein, dass die oder der Gewählte die Wahl angenommen hat.
Bei Satzungsänderungen ist der ordnungsgemäß beschlossene Wortlaut anzugeben.
Einzureichende Protokollabschriften müssen wörtlich mit der Urschrift übereinstimmen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
An das
Amtsgericht
- Vereinsregister -
zu Aktenzeichen __ VR __________
Unter Übersendung einer Abschrift des Protokolls vom ... melden wir die Vorstandsänderung zur Eintragung in das Vereinsregister an. Neue Vorstandsmitglieder sind nunmehr:
________________
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Ausgeschieden sind:
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(Unterschriften der Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl, notariell oder ortsgerichtlich beglaubigt)
An das
Amtsgericht
- Vereinsregister -
zu Aktenzeichen __ VR __________
Unter Übersendung der Urschrift und einer Abschrift des Protokolls vom ... melden wir die Änderung der Satzung in §§ .... zur Eintragung in das Vereinsregister an.
_________________
_________________
_________________
(Unterschriften der Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl, notariell oder ortsgerichtlich beglaubigt)
An das
Amtsgericht
- Vereinsregister -
zu Aktenzeichen __ VR __________
Unter Übersendung von Urschrift und Abschrift des Protokolls nebst Urschrift und Abschrift der neugefassten Satzung vom ... melden wir die Satzungsneufassung zur Eintragung in das Vereinsregister an.
_________________
_________________
_________________
(Unterschriften der Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl, notariell oder ortsgerichtlich beglaubigt)
Herausgeber:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
November 2006