Seit 1964 gibt es nun schon das Freiwillige Soziale Jahr.
Jugendliche machen ein Jahr Dienst in einer sozialen Einrichtung, probieren
sich aus, orientieren sich und bringen den Menschen, für die sie im Einsatz sind, mehr
Lebensqualität. Jünger ist das Freiwillige Ökologische Jahr, bei dem sich
junge Frauen und Männer gezielt für Umweltprojekte engagieren. Die
Rahmenbedingungen für diese beiden Vollzeit-Dienste sind bundeseinheitlich im
Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelt. 2006 kam ein neues Format hinzu: der
generationenübergreifende Freiwilligendienst, der inzwischen als Freiwilligendienst aller Generationen
definiert ist und auch Menschen jenseits des jugendlichen Alters einen
verbindlich geregelten Dienst mit weniger Wochenstunden anbietet. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht und damit zwangsläufig
auch des Zivildienstes wurde ein weiterer neuer Dienst als Ersatz für den
Zivildienst ins Leben gerufen und gesetzlich verankert: der
Bundesfreiwilligendienst. Die Rahmenbedingungen sind in vielen Punkten mit denen der
Jugendfreiwilligendienste vergleichbar, aber nicht identisch. Der neue freiwillige
Dienst wendet sich im Unterschied zum Pflicht-Zivildienst an beide Geschlechter
und auch an Erwachsene. Allen Freiwilligendiensten ist gemeinsam, dass zwischen den
Freiwilligen und den Einsatzstellen oder Trägern Einsatzort und –zeit
vertraglich festgelegt werden.
Eine Übersicht über die bunte und vielfältige Landschaft der Freiwilligendienste in Hessen informiert die Broschüre "Freiwilligendienste in Hessen".