Nicht nur Schülerinnen und Schüler, auch andere Personen ( z.B. Lehrkräfte oder Elternvertreter), die sich zum Wohle einer Schule ehrenamtlich engagieren, sollen gewürdigt werden.
Die "
Richtlinien für die Verleihung von Anerkennungsurkunden durch die Hessische Kultusministerin oder den Hessischen Kultusminister für besonderes ehrenamtliches Engagement zur Förderung des Bildungswesens" ( Amtsblatt
1/06 S. 18) legen die genauen Kriterien und das Verfahren für diese Auszeichnung fest:
Vorschläge für geeignete Personen können mit einem speziellen
Formblatt zu den Stichtagen 1. März oder 1. September eingereicht werden an:
Hessisches Kultusministerium
Referat M2
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden